Ein Unternehmen warb in einem Jugendmagazin für das Herunterladen von Klingeltönen über eine 0900er-Nummer und gab auch den Minutenpreis (1,86 €) an. Allerdings dauern die Downloads von Klingeltönen regelmäßig länger als eine Minute. Aus diesem Grund zeigte sich ein Verbraucherverband wenig einverstanden mit der Werbung. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sei diese Art der Werbung unzulässig, da ohne einen Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausgenutzt werde.

Der Verband reichte deshalb auch eine entsprechende Unterlassungsklage gegen das Unternehmen ein. Nachdem das LG Berlin und das KG Berlin der Klage bereits stattgegeben hatte, musste sich aufgrund der Revision des Unternehmens auch der BGH (Urteil vom 06.04.2006 – Az.: I ZR 125/03) mit der Sache beschäftigen.

Die Karlsruher Richter bestätigten in ihrer Entscheidung die Auffassungen der Vorinstanzen und stuften die Werbung als wettbewerbswidrig ein, wenn sie lediglich die Kosten je Minute beinhalte.

Denn die Werbung sei in diesem Fall geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Zwar könne die Werbung gegenüber einer nicht besonders schutzwürdigen Zielgruppe noch zulässig sein. Diese gelte jedoch nicht mehr, sofern sich die Werbung wie in dem vorliegenden Fall zumindest auch gezielt an Kinder oder Jugendliche richte.
Bei der Bewertung der Unzulässigkeit der Werbung komme es nach der Ansicht der Bundesrichter entscheidend darauf an, ob die Werbung die Unerfahrenheit der Zielgruppe der Minderjährigen ausnutze.

Minderjährige seien nach der Überzeugung des Gerichts nicht, kaum oder jedenfalls weniger befähigt, die durch die Werbung herausgestellte Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten.

Demgemäß sei zu fordern, dass Minderjährigen – insbesondere da sie die Kosten des Downloads erst mit dem Erhalt der Rechnungen erfahren – transparent gemacht werde, welche Gesamtkosten für sie je Download entstehen.